
Liebe Lamer Winkel Freunde,
alle nachstehenden Angaben sind nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte. Wir versuchen, diese Seite ständig zu aktualisieren um Sie bestmöglich zu informieren.
Stand: 22. Jan. 2021
gültig ab Montag, 11. Januar:
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine weitere Person.
Nächtliche Ausgangssperre
Es gilt an allen Tagen eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr - 5 Uhr.
Es besteht eine „Maskenpflicht“ (FFPS-Masken oder OP-Masken)
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenso besteht in Bussen, Bahnen und auch an der Haltestelle bzw. am Bahngleis eine Maskenpflicht. Sowie an allen Orten mit Publikumsverkehr. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest.
Die "Maskenpflicht" gilt bis auf Weiteres für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen in Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr, in Einkaufszentren (einschließlich der Kundenpassagen), für Verkaufsstellen auf Märkten und auch auf den zugehörigen Parkplätzen.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
Das Landratsamt Cham wird die 15-Kilometer-Regel für touristische Tagesausflüge innerhalb des Landkreises und in den Landkreis Cham voraussichtlich am Freitag aufheben.
Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert weiterhin unter 200 liegt. Die Beschränkungen würden dann ab Samstag, 23. Januar wegfallen.
Bis vorerst 14. Februar 2021 sind Übernachtungen in den Beherbergunsbetrieben im Lamer Winkel, nur noch für berufliche Zwecke gestattet. Touristische Nächtigungen sind untersagt.
Bis vorerst 14. Februar 2021 sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen.
Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Hier finden Sie eine Übersicht der Abholangebote und Lieferservice im Lamer Winkel.
Bis vorerst 14. Feburar bleiben alle Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen geschlossen (z. B. Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Museen, Zoos usw.)
Bis vorerst 14. Februar sind Veranstaltungen aller Art untersagt.
Ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).