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Berge

Kurbeitrag

Im Kötztinger Land

Der Kurbeitrag kommt in vollem Umfang Ihnen als Gast zugute – damit finanzieren sich zahlreiche Urlaubsangebote sowie die Instandhaltung der Erholungsgebiete.

Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der einzelnen Orte im Kötztinger Land aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.

Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, zu Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Die Kurbeiträge richten sich nach den Kurbeitragssatzungen der einzelnen Orte und werden vom Vermieter einbehalten.

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Bei Personen, die im Kurgebiet der Stadtgemeinde bzw. im Kurgebiet der Gemeinden übernachten, gelten der Tag der Anreise und der Tag der Abreise als 1 Tag.

Kurbeitragsfrei sind Blinde und behinderte Personen mit einer Erwerbsminderung von 100 %. Die Beitragsfreiheit wird nur auf Vorlage eines Schwerbehindertenausweises gewährt. Entsprechendes gilt für Begleitpersonen von körperbehinderten Kurgästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung oder Eintrag im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.

Kurbeitrag in Bad Kötzting
> bis 14 Jahre: kurbeitragsfrei
> ab 15 Jahre: 1,50 €

Kurbeitrag in Blaibach
> bis 15 Jahre: kurbeitragsfrei
> ab 16 Jahre: 1,20 €
> Schwerbehinderte ab 70 %: kurbeitragsfrei

Kurbeittrag in Grafenwiesen
> bis 15 Jahre: kurbeitragsfrei
> ab 16 Jahre: 0,90 €

Kurbeitrag in Rimbach
> bis 15 Jahre: kurbeitragsfrei
> ab 16 Jahre: 1,00 €

Kurbeitrag in Hohenwarth
> bis 16 Jahre: kurbeitragsfrei
> ab 17 Jahre: 0,90 €

In Miltach und Zandt wird kein Kurbeitrag erhoben.