
es ist momentan alles nicht so leicht für uns alle. Doch die Gesundheit hat aller höchste Priorität und "besondere" Zeiten erforden diese Entscheidungen. Deshalb haben Bund und Länder bestimmte zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die deutschlandweit gelten sollen. Ganz besonders trifft es unsere Gastgeber und Gastgeberinnen., denn aufgrund der Covid -19- Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich 07.03.2021 untersagt.
Hier eine Zusammenfassung der tourismusrelevanten Bestimmungen , die ab sofort in Bayern gelten: (bis voraussichtlich 07.03.2021)
Auszug aus der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(…) § 2 Allgemeine Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere:
(…) die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
(…) Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben in dem nach §§ 12, 13 zulässigen Ausmaß ,
§ 3 Nächtliche Ausgangssperre
Landesweit ist von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
(…) der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke (…)
Ausnahmen: Die nächtliche Ausgangssperre entfällt bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100.
Hinweis: Der Landkreis Cham überschreitet den Wert 100 derzeit. Somit gilt die nächtliche Ausgangssperre hier. (Stand 22.02.2021),
§ 8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse
(…) touristische Busreisen sind untersagt (…)
§ 11 Freizeiteinrichtungen
(…) Der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen ist untersagt. Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angeboten werden.
(…) Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind untersagt.
(…) Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten sind untersagt.
(…) Die Öffnung und der Betrieb von Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen ist untersagt.
(…) Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen (…)
§ 13 Gastronomie
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
(2) Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist ein Verzehr vor Ort untersagt. (...)
§ 14 Beherbergung
(1) Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. (...)
§ 15 Tagungen, Kongresse, Messen
Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen sind untersagt.
§ 24 Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten
(1) Es besteht Maskenpflicht
(2) Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.(...)
Die elfte Bayerische Infektionsmaßnahmeverordnung in ihrer kompletten Fassung finden sie hier!
Ab dem 18.01.2021 gilt zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV sowie beim Einkaufen im Einzelhandel.
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Und nicht vergessen: Der Naturpark Oberer Bayerischer Wald wartet auf Sie und freut sich auf ein baldiges Wiedersehen!
Für weitere Fragen stehen Ihnen die örtlichen Tourist-Infos (per Telefon oder Mail) und die Tourist-Info Naturpark Oberer Bayerischer Wald unter der Telefonnummer 09971 -78430 oder per mail an [email protected] gerne zur Verfügung.
Stand: Februar 2021