Über den Naturpark können Maßnahmen zur Herstellung oder Erstpflege von wertvollen Lebensräumen über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) gefördert werden. Auch Privatpersonen können diese Förderung beantragen. Der Fördersatz liegt dabei in der Regel bei 70% der Ausgaben, den restlichen Betrag übernimmt der Antragsteller. Sollten regelmäßige Maßnahmen zum Erhalt der Lebensräume notwendig sein (z.B. Mahd von Nasswiesen) kommt auch eine Bewirtschaftung durch die ARGE Landschaftspflegefonds im Landkreis Cham in Frage.
Haben Sie solche oder ähnliche Projekte vor, dann melden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle des Naturparks und wir beraten Sie über mögliche Fördermittel.