Im gesamten Naturparkgebiet sind insgesamt etwa 2500 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In diesen Gebieten gelten besondere Regeln, um seltene Tier- und Pflanzenarten bestmöglich zu schützen.
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
Alle Handlungen die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgaben näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §23.
Beim Besuch eines Naturschutzgebiets bitten wir Sie keine Pflanzen zu pflücken oder Tiere aufzuschrecken. Bitte leinen Sie Ihren Hund an und bleiben Sie auf den markierten Wegen, damit Tiere ungestört in ihren Ruhezonen leben können.
Viele seltene und gefährdete Vogelarten sind sehr störungsempfindlich. Eine Störung kann zu erhöhtem Stress und somit zu einem höheren Energieaufwand führen. Dadurch kann es zum Abbruch des Brutgeschehens kommen. Der Lebensraum erscheint für die vorkommenden Tierarten bei erhöhtem Stress nicht mehr attraktiv und kann dazu führen, dass dieser gemieden wird.
Werden seltene Pflanzenarten gepflückt, kann der Pflanzenart die Samen zur weiteren Ausbreitung fehlen. Oft kommen seltene Pflanzenarten nur punktuell auf der Fläche vor. Hier ist jede Pflanze wichtig und wertvoll für die Samenproduktion.